RWTH

Landesministerium stimmt der Liste der Ratsmitglieder zu, die Ende November voraussichtlich erstmals zusammenkommen. Ein neuer Hochschulrat der RWTH Aachen wird im nächsten Wintersemester seine Amtsgeschäfte aufnehmen. Ende Juli 2017 bestätigte der Senat der Hochschule einstimmig eine Liste mit zehn exponierten Persönlichkeiten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, die von einem Auswahlgremium vorgelegt wurde. Der Liste stimmte, wie vom Hochschulgesetz NRW gefordert, auch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu.

Dem künftigen Hochschulrat der RWTH Aachen gehören somit an:

1.         Prof. Dr. Dr. hc. Artemis Alexiadou, Professur für Englische Sprachwissen-schaften, Humboldt Universität zu Berlin & Leibniz-Zentrum Allgemeine Sprachwissenschaft (ZAS)

2.         Dr.-Ing. Bernd Bohr, ehemaliger Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH

3.         Dr. Roland Busch, Chief Technology Officer und Mitglied des Vorstands der Siemens AG

4.         Prof. Dr. Koenraad Debackere, Professur für Wirtschaftswissenschaften, Uni-versität  Leuven

5.         Prof. Dr. Simone Fulda, Direktorin des Instituts für Experimentelle Tumorfor-schung in der Pädiatrie, Goethe-Universität Frankfurt, Mitglied des Wissenschaftsrats

6.         Dr. Robert G. Gossink, Aufsichtsratsvorsitzender des Universitätsklinikums Aachen

7.         Dr. Waltraud Kreutz-Gers, Kanzlerin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

8.         Prof. Dr. Ingrid Mertig, Professur für Theoretische Physik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

9.         Dipl.-Ing. Christine Peters, Doktorandin, RWTH Aachen University

10.      Prof. Dr. Georg Rosenfeld, Mitglied des Vorstands der Fraunhofer-Gesellschaft

 

Im November erfolgt voraussichtlich zur Übergabe der Geschäfte eine gemeinsame Sitzung des alten und des neuen Hochschulrates. Die Amtszeit des Gremiums be-trägt fünf Jahre, der Bestellungszeitraum des neuen Hochschulrates beginnt am 28. November 2017 und dauert bis zum 27. November 2022. Zum alten und neuen Hochschulrat gehören Dr. Bernd Bohr und Dr. Robert G. Gossink. Der Hochschulrat wählt aus seinem Kreis den geschäftsführenden Vorstand.

Zu den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben eines Hochschulrates zählen unter anderem die Mitwirkung in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl  der Mitglieder des Rektorates, Aufsicht über die Geschäftsführung des Rektorats sowie Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags  und  zum Wirtschaftsplan. Der Hochschulrat soll darüber hinaus neue Ideen und Impulse aus verschiedenen Bereichen der Forschung, der Gesellschaft und der Wirtschaft in die Hochschule übermitteln.