Stolberg

Aufgrund des Schneefalls der vergangenen Tage erreichen die Stadtverwaltung aktuell vermehrt Anfragen bezüglich der Zuständigkeiten im Winterdienst. Aus diesem Grund weist die Verwaltung erneut auf die Vorschriften der Straßenreini-gungssatzung der Stadt Stolberg (Rhld.) in Form der 7. Ände-rungssatzung vom 14.12.2016 sowie die dazugehörigen Anlagen hin.

In einigen Straßen, für die die Anwohnerinnen und Anwohner Gebühren für den Winterdienst bezahlen, übernimmt die Stadt die entsprechenden Aufgaben. In anderen Straßen, wo keine Gebühr entrichtet wird, sind die Arbeiten durch die Anlieger selbst durchzuführen.

Ob die Stadt den Winterdienst übernimmt oder ob die An-lieger die entsprechenden Arbeiten eigenverantwortlich durchzuführen haben, ist in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (Nr. 608) auf der städtischen Homepage nachzulesen: Stadt - Veröffentlichungen - Ortsrecht/Satzungen

Ebenfalls ist aus den Gebührenbescheiden, die aktuell durch die Verwaltung der Kupferstadt Stolberg verschickt werden, ersichtlich, ob die Anwohnerinnen und Anwohner Gebühren für den Winterdienst entrichten und somit die Stadt für diese Arbeiten zuständig ist.

Sollten Anwohner die gegenwärtigen Regelungen in Ihrer Straße ändern wollen, so können Sie dies bei der Stadt bean-tragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Regeln nur für eine gesamte Straße geändert werden können, sodass im Vorfeld ein Einvernehmen unter den Anwohnern  gewährleistet sein muss. Auch lässt es in einigen Fällen der Straßenausbau nicht zu, den Winterdienst durch die Stadt zu beantragen.

Anfragen zum Winterdienst und zu den Anforderungen an eine mögliche Änderung der Zuständigkeiten beim Winter-dienst beantwortet die Abeteilung Bauverwaltung des Amtes für Immobilienmanagement und Technische Infrastruktur der Kupferstadt Stolberg:

Amt für Immobilienmanagement und Technische Infrastruktur, Abteilung Bauverwaltung Herr Detelf Werry, Tel.: 02402/13-602, E-Mail: detlef.werry@stolberg.de