Alles rund um Aachen

Nachdem die Familien in diesen Wochen die Chance hatten und haben, sich bei Tagen der offenen Tür und Informationsveranstaltungen über die richtige Grundschule für ihre Kinder für das kommende Schuljahr 2017/18 zu informieren, stehen jetzt auch die Anmeldefristen fest: Die schulpflichtigen Kinder müssen zwischen Montag, 31. Oktober, und Samstag, 11. November, angemeldet werden. Alle beim Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen erfassten Erziehungsberechtigten erhalten eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Verantwortlich für die Anmeldung sind die Erziehungsberechtigten. Schulpflichtig sind dabei alle Kinder, die einschließlich des 29. Septembers 2017 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Vollendet ein Kind nach diesem Tag erst das sechste Lebensjahr und soll trotzdem schon an einer Schule angemeldet werden, geht das nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten und wenn die Schulfähigkeit festgestellt wird – also wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Anmelden kann man sein Kind an der Grundschule seiner Wahl – sofern dort Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht aber nur bei der wohnortnächsten Grundschule beziehungsweise bei Bekenntnisschulen der nächstgelegenen Bekenntnisschule – sprich der nächsten katholischen oder evangelischen Grundschule. Außerdem besteht die Möglichkeit, sein Kind – bevorzugt katholisch – bei der privaten Schule des Domkapitels, der Domsingschule, oder der Freien Waldorfschule anzumelden. Hier gelten die Anspruchsregelungen jedoch nicht.