Alles rund um Aachen

Wie bereits in den vergangenen Jahren bieten der Bürgerservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen vom 10. bis zum 21. Oktober wieder den besonderen Service für Erstsemester an, die neu nach Aachen ziehen. In diesen beiden Wochen ist es entsprechend möglich, die Anmeldung des Wohnsitzes und die erforderlichen Änderungen des Personalausweises direkt im Sparkassenforum des SuperC zu erledigen. Wichtig: Eine Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die Wohnung bereits bezogen wurde. Seit dem 1. November 2015 richtet sich die An-/Ummeldung nämlich nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Dabei gelten wesentliche Neuregelungen. So beträgt die Meldefrist zwei Wochen. Bei der An-/Ummeldung in der Meldebehörde müssen der Personalausweis oder der Reisepass und eine vom Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungseigentümer ausgestellte Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Den Vordruck sowie weitergehende Informationen findet man auf www.aachen.de .Ebenfalls muss angegeben werden, ob die Aachener Wohnung als einzige Wohnung, Hauptwohnung oder Zweitwohnung (nähere Informationen auf www.aachen.de/zweitwohnungssteuer ) angemeldet werden soll.

Mit diesem Service, der von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr angeboten wird, möchte die Stadt Aachen den Erstsemestern in der Immatrikulationsphase entgegen kommen und Ihnen zusätzliche Wege zum Bürgerservice ersparen. Alle weiteren Dienstleistungen können wie gewohnt in den Bürgerservice-Standorten in den Verwaltungsgebäuden Bahnhofplatz und Katschhof sowie bei den Bezirksämtern in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus weist die Stadt Aachen auch auf ihre Online-Dienstleistungen unter www.aachen.de/onlinedienste hin - insbesondere können hier Bewohnerparkausweise online beantragt und ausgedruckt werden.