Alles rund um Aachen

Noch in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause Ende Juni hat der Rat der Stadt Aachen eine Neuerung bei den amtlichen Bekanntmachungen beschlossen und die Hauptsatzung entsprechend geändert. Diese Änderung ist jetzt in Kraft getreten. Alle öffentlichen Bekanntmachungen werden ab sofort ausschließlich über den Internetauftritt der Stadt Aachen auf der städtischen Homepage aachen.de veröffentlicht. Die bislang gewohnte Anzeige in den beiden Aachener Tageszeitungen entfällt. Der Grund: Da die öffentliche Bekanntmachung nicht mehr im vollen Textumfang in den Tageszeitungen erfolgen muss, sondern lediglich ein nachrichtlicher Hinweis auf die im Internet erfolgte Bekanntmachung ausreicht, lassen sich die Kosten der Veröffentlichung für die Stadt Aachen deutlich verringern.

In Zukunft beschränkt sich der Hinweis in den beiden Aachener Tageszeitungen darauf, dass unter der Internet-Adresse www.aachen.de/Bekanntmachungen die Veröffentlichung erfolgte; auch das Datum, zu dem die Veröffentlichung erfolgte, wird dabei angegeben. Dieser nachrichtliche Hinweis wird in der Regel an dem nach der Veröffentlichung im Internet folgenden Samstag in den Tageszeitungen erscheinen. Die in bestimmten Gesetzen vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung durch Aushang wird im Foyer des Verwaltungsgebäudes Bahnhofplatz am „Schwarzen Brett“ erfolgen. Der Aushang wird, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, für zwei Wochen gemacht. Auch Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung werden am Schwarzen Brett im Foyer des städtischen Verwaltungsgebäudes Bahnhofplatz aushängen. Parallel dazu wird die Benachrichtigung für den gleichen Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de/bekanntmachungen im Internet bereitgestellt.   Wer sich ganz genau und im Detail über die Änderungen informieren möchte, kann dies auf der Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de, Suchbegriff Hauptsatzung tun. Die öffentlichen Bekanntmachungen sind im Paragraphen 27 geregelt.