Alles rund um Aachen

Großflächige Supermärkte sollen sich nicht in Gewerbegebieten ansiedeln, sondern in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren. Dieses Ziel verfolgt das Zentren- und Nahversorgungskonzept, das aktualisiert worden ist und das vom Rat der Stadt Aachen am Mittwochabend (29. Juni) einstimmig beschlossen wurde. Die Ortskerne sollen als lebendige und attraktive Mittelpunkte des geschäftlichen Lebens erhalten bleiben. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, fußläufig die Waren des täglichen Bedarfs zu kaufen. Das Zentren- und Nahversorgungskonzept ist Vorgabe für die Verwaltung bei der Prüfung von Neuansiedlungen. Es dient auch als Grundlage bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Für den Einzelhandel, insbesondere für Investoren, bietet es eine Orientierungshilfe, versteht sich jedoch nicht als Mittel zum Schutz vor weiteren Wettbewerbern. Betriebe mit Verkaufsflächen von weniger als 800 Quadratmetern werden durch das Konzept nicht erfasst, sie können überall errichtet werden. Entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen sind natürlich zu beachten. 

Das neue, überarbeitete Zentren- und Nahversorgungskonzept legt für die Stadt Aachen grundstücksgenau verschiedene Versorgungsbereiche fest. Unterschieden wird zwischen Hauptzentrum (City Aachen), Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren. Während einem Hauptzentrum durch das Konzept selbst keine Beschränkungen hinsichtlich Neuansiedlungen für den Einzelhandel auferlegt werden, sind die Stadt- und Nahversorgungszentren verschiedenen Bedingungen unterworfen. Große Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen von mehr als 800 Quadratmetern können  außerhalb von Zentren nicht zugelassen werden, insbesondere dann, wenn sie ein sogenanntes zentrenrelevantes Sortiment führen. Dazu gehören zum Beispiel Unterhaltungselektronik, Spielwaren, Musikalien, Sportartikel, Bücher, Uhren, Schmuck, Schuhe und Bekleidung. Auch die „Aachener Sortimentsliste“ wurde mit dem Konzept beschlossen.

Neben der Aachener City als Hauptzentrum werden folgende Bereiche als Stadtteilzentren festgelegt: Burtscheid, Brand und der Bereich um die Elsassstraße. Nahversorgungszentren sind Frankenberger Viertel, Trierer Platz, Soers, Eilendorf/Severinstraße, Eilendorf/Markt, Haaren, Walheim, Laurensberg, Steppenberg/Kullen und Richterich. Genaue Karten der Gebiete mit grundstücksgenauer Festlegung finden sich im Anhang zum Zentren- und Nahversorgungskonzept, das unter www.aachen.de/einzelhandelskonzept eingesehen werden kann.